Der geänderten und stärker ökologisch orientierten Abfallgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragend, wonach ab dem Jahr 2005 Restabfälle nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, wurde Ende 1994 der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) als kommunaler Zusammenschluss gebildet.
Auf unserer Website informieren wir Sie über die Aufgaben, die Verbandsmitglieder, das Verbandsgebiet und die Struktur des ZASt. Wir stellen unsere Anlagen vor und geben Informationen zu deren Nutzung.
Benutzungsgebühr Die Gebühr für die Benutzung der eigenen Abfallentsorgungsanlagen des ZASt beträgt für alle Abfallarten einheitlich 143,90 € je Tonne angelieferten Abfalls. Die Benutzungsgebühr für Anlieferung von Kleinmengen bis 50 kg Abfall je Anlieferung beträgt 7,50 €.
Öffnungszeiten RABA Südwestthüringen Montag – Freitag: 7:00 – 16:30 Uhr Am 1. Sa im Monat 9 - 12 Uhr nur für private Anlieferer (außer Feiertags, dann am darauf folgenden Samstag).
Aktuelles
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Aufgabe des ZASt
Aufgabe des ZASt ist es, die Entsorgung der im Verbandsgebiet anfallenden Abfälle gesetzeskonform sicherzustellen.
Dieser Aufgabe wird der ZASt gerecht durch:
- die Errichtung und Betreibung von Anlagen zur Behandlung und Beseitigung von Restabfällen,
- die Errichtung und Betreibung von Umladestationen zur Erfassung und zum Transport der Abfälle,
- die Schaffung und Betreibung von Ausfall- und Reststoffdeponien sowie
- die Beratung der im Verbandsgebiet ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe.
Entscheidendes Ziel ist die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Verbandsgebiet seit dem 1. Juni 2005.
Verbandsgebiet
Im ZASt sind 6 Landkreise und kreisfreie Städte Südwestthüringens organisiert: die Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg, der Wartburgkreis sowie die kreisfreien Städte Suhl und Eisenach. Das Verbandsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 4160 km² mit etwa 450.000 Einwohnern.
Verbandsmitglieder
Der geänderten und stärker ökologisch orientierten Abfallgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragend, wonach ab dem Jahr 2005 Restabfälle nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, wurde Ende 1994 der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) als kommunaler Zusammenschluss gebildet. Verbandsmitglieder sind die abfallentsorgungspflichtigen Körperschaften der beteiligten Städte und Kreise:
Mitglieder des ZASt | ||||
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Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach | Landkreis Schmalkalden-Meiningen | Kreisfreie Stadt Suhl | Landkreis Hildburghausen | Landkreis Sonneberg |
Verbandsstruktur
Der ZASt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch seine Verbandsorgane verwaltet. Die Aufgaben des Zweckverbandes werden von der Verbandsversammlung als seinem oberstem Organ wahrgenommen. Sie beschließt über alle wichtigen und grundlegenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten (deren Anzahl die Einwohnerzahl ihrer Kreise/Städte repräsentiert):
- Landkreis Hildburghausen 5 Verbandsräte
- Stadt Suhl 3 Verbandsräte
- Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach 9 Verbandsräte
- Landkreis Schmalkalden-Meiningen 7 Verbandsräte
- Landkreis Sonneberg 4 Verbandsräte
Organe des ZASt | beratendes Gremium | ||
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Verbandsversammlung | Werksausschuss | Verbandsvorsitzender | Fachbeirat |
28 Verbandsräte entsprechend der Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder | Landräte, Verbandsvorsitzender AZV, Oberbürgermeister der Verbandmitglieder | Landrat Hildburghausen Thomas Müller | Amtsleiter Abfallwirtschaft der Verbandsmitglieder und Behördenvertreter |